Seit dem 01. Juli 2021 sind Änderungen zur Bausanierung in Kraft getreten. Die bisherigen zehn Förderprogramme der BAFA und der KfW wurden in drei neue Programme strukturiert. Diese beziehen sich auf die energetische Sanierung oder energieeffiziente Neubauten von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) nach Effizienzhaus-Standard sowie energetische Altbau-Sanierungen mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) für eine gesteigerte Gebäudeeffizienz. Für alle Programme ist jeweils eine Kreditvariante (zukünftig über KfW) und eine Zuschussvariante (zukünftig über BAFA) vorgesehen.
Mehr Informationen erhalten Sie bei der KfW oder der BAFA.
Wie immer gilt, dass es gerade bei Neuerungen in der Umsetzung von Förderungen darauf ankommt, alle Details zu kennen. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite.